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.01 Sexuelle Belästigung oder Flirt?

Aktualisiert: 21. Aug. 2025


Wo verläuft die Grenze am Arbeitsplatz?


Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein ernstes Thema, das Unternehmen, Führungskräfte, Mitarbeitende und vor allem Betroffene gleichermaßen betrifft. Viele fragen sich: Wo endet ein harmloser Flirt und wo beginnt die Grenzüberschreitung?


Was kennzeichnet einen Flirt? Ein Flirt ob am Arbeitsplatz oder wo anders lebt von gegenseitigem Interesse, Respekt und vor allem beidseitigem Einverständnis. Beide Seiten fühlen sich wohl, niemand wird bedrängt oder ausgenutzt. Ein Flirt lässt jederzeit Raum für ein klares Nein und dieses Nein wird akzeptiert.


Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz liegt vor, wenn sexuell bestimmtes Verhalten unerwünscht ist und die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Das kann verschiedene Formen annehmen:


  • unangemessene Bemerkungen oder Witze

  • taxierende Blicke

  • unerwünschte Nachrichten oder Chats

  • körperliche Berührungen

  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen

  • das Zeigen pornografischer Inhalte


Gerade Mitarbeitende in nicht so sicheren Positionen wie Praktikantinnen, Auszubildende oder auch ohne festes Netzwerk sind besonders gefährdet. Für Betroffene ist sexuelle Belästigung oft mit Scham, Ohnmacht oder Angst vor Nachteilen verbunden. Es ist wichtig zu wissen: Die Verantwortung liegt immer bei der Person, die Grenzen überschreitet – die Betroffene kann nichts dafür, dass ihr dies passiert.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt klar: Entscheidend ist das fehlende Einverständnis und die Verletzung der Würde. Sobald sich jemand belästigt fühlt, ist die Grenze überschritten – unabhängig davon, wie die Handlung gemeint war. Betroffene haben das Recht, sich zu wehren und Unterstützung einzufordern.


Was tun bei Überschneidungen? Die Grenze zwischen Flirt und Belästigung wird subjektiv empfunden. Deshalb gilt:


  • Hören Sie auf Signale und respektieren Sie ein Nein – auch nonverbal.

  • Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Verhalten unerwünscht ist: Lieber einmal zu viel nachfragen oder sich zurückziehen.

  • Wenn Sie sich unwohl fühlen: Sie haben das Recht, das Verhalten anzusprechen oder sich Hilfe zu holen.

  • Führungskräfte und Unternehmen sind verpflichtet, Betroffene zu schützen und Beschwerden ernst zu nehmen.

  • Es gibt klare Pflichten: Prävention durch Schulungen, Einrichtung von Beschwerdestellen, Sanktionen bei Verstößen.


Was können Unternehmen und Führungskräfte tun?


  • Klare Regeln und Verhaltenskodizes kommunizieren

  • Präventionsmaßnahmen und Schulungen für alle Mitarbeitenden regelmäßig durchführen

  • Offene Gesprächskultur fördern

  • Beschwerden vertraulich und konsequent bearbeiten

  • Betroffene unterstützen und schützen: durch Ansprechpersonen, Beratung und Begleitung



Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt – sie kann schwerwiegende Folgen für Betroffene, Kolleg:innen und das gesamte Unternehmen haben. 

Wenn Sie betroffen sind: Sie sind nicht allein und haben das Recht auf Unterstützung. Ein respektvolles Miteinander schützt alle – und beginnt bei klaren Grenzen und gegenseitigem Respekt.




 
 
 

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