.04 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: AGG Fürsorgepflicht bzw. AGG Prävention
- Mirjam Spies

- 9. Sept. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Warum AGG Prävention Pflicht ist – und was Arbeitgeber*innen jetzt tun müssen
Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind Arbeitgeber*innen gesetzlich verpflichtet, aktive Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen. Laut § 12 Abs. 1 AGG umfasst diese Fürsorgepflicht auch Schulungen und Informationsveranstaltungen.
Handeln bei Vorfällen – § 12 Abs. 3 AGG
Kommt es trotz Prävention zu einem Vorfall, müssen Arbeitgeber*innen „geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen“ ergreifen. Diese reichen von Abmahnungen über Versetzungen bis zur Kündigung.
Wichtig: Konsequentes Handeln schützt Betroffene und verhindert Wiederholung.
Beschwerdestelle und transparente Verfahren
Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten und diese intern bekannt zu machen, damit Betroffene klare Anlaufstellen haben.
Ergebnisse einer Prüfung müssen der beschwerdeführenden Person mitgeteilt werden. Transparenz schafft Vertrauen!
Schutz vor Nachteilen – § 16 AGG
Das Maßregelungsverbot (§ 16 AGG) stellt sicher, dass beschwerdeführende und unterstützende Personen keine Nachteile erleiden. Entscheidender Schutz, wenn ich eine Berichtskultur etablieren möchte.
AGG Prävention wirkt – Pflicht und Chance zugleich
Sind Prävention, Beschwerdestellen und klare Reaktionen etabliert:
wird die gesetzliche Fürsorgepflicht erfüllt,
steigt das Vertrauen der Mitarbeitenden,
entsteht ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld.
Wer diese Struktur aktiv umsetzt, stärkt nicht nur die Rechtsicherheit, sondern auch das Image und die Unternehmenskultur.
Ich biete AGG-konforme Schulungen, Beratung und Begleitung für unternehmen und behörden an, damit Sie Ihre Fürsorgepflicht wirksam umsetzen und Ihre Organisation schützen.






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