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.04 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: AGG Fürsorgepflicht bzw. AGG Prävention

Warum AGG Prävention Pflicht ist – und was Arbeitgeber*innen jetzt tun müssen


Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind Arbeitgeber*innen gesetzlich verpflichtet, aktive Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen. Laut § 12 Abs. 1 AGG umfasst diese Fürsorgepflicht auch Schulungen und Informationsveranstaltungen.


Handeln bei Vorfällen – § 12 Abs. 3 AGG

  • Kommt es trotz Prävention zu einem Vorfall, müssen Arbeitgeber*innen „geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen“ ergreifen. Diese reichen von Abmahnungen über Versetzungen bis zur Kündigung.

  • Wichtig: Konsequentes Handeln schützt Betroffene und verhindert Wiederholung.


Beschwerdestelle und transparente Verfahren

  • Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten und diese intern bekannt zu machen, damit Betroffene klare Anlaufstellen haben.

  • Ergebnisse einer Prüfung müssen der beschwerdeführenden Person mitgeteilt werden. Transparenz schafft Vertrauen!


Schutz vor Nachteilen – § 16 AGG

  • Das Maßregelungsverbot (§ 16 AGG) stellt sicher, dass beschwerdeführende und unterstützende Personen keine Nachteile erleiden. Entscheidender Schutz, wenn ich eine Berichtskultur etablieren möchte.


AGG Prävention wirkt – Pflicht und Chance zugleich


Sind Prävention, Beschwerdestellen und klare Reaktionen etabliert:

  • wird die gesetzliche Fürsorgepflicht erfüllt,

  • steigt das Vertrauen der Mitarbeitenden,

  • entsteht ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld.


Wer diese Struktur aktiv umsetzt, stärkt nicht nur die Rechtsicherheit, sondern auch das Image und die Unternehmenskultur.



Ich biete AGG-konforme Schulungen, Beratung und Begleitung für unternehmen und behörden an, damit Sie Ihre Fürsorgepflicht wirksam umsetzen und Ihre Organisation schützen.

ree

 
 
 

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